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Beschriftung stehengelassener Mischungen
Wenn in einer Mehrbenutzerumgebung z.B. ein ungekennzeichneter Versuchsansatz unbeaufsichtigt stehen bleibt, passiert es schnell, dass er in Vergessenheit gerät und sich keiner mehr dafür verantwortlich fühlt. In einer schlampigen Arbeitsumgebung können sich so schnell Dreckecken entwickeln, wo alles siffige Zeug abgestellt und sich selbst überlassen wird.
Gemäß TRGS 201, sowie der RiSU (I-3.12.1) müssen Reaktionsansätze oder sonstige stehengelassene Mischungen gekennzeichnet werden. Mischungen können natürlich nicht vollständig gekennzeichnet werden, weil das Gefahrenpotential gar nicht ermittelt ist. In der RiSU ist davon die Rede, dass eine "eindeutige Zuordnung" möglich sein muss. Damit diese Zuordnung möglich ist, sollte die Beschriftung folgende Angaben enthalten:
- Wer ist für den Inhalt verantwortlich?
- Wann wurde der Inhalt erzeugt?
- Woraus besteht der Inhalt?
- Welche Gefährdungsmerkmale sind plausibel? (Wenn es sich z.B. um eine Lösung in einem organischen Lösemittel handelt, wird man davon ausgehen können, dass die durch das Lösemittel bedingten Gefährdungen noch bestehen.)
- In welchem Kontext wurde die Mischung hergestellt?
Nachfolgend ein Vorschlag für ein Etikett, auf dem die notwendigen Angaben schnell vermerkt werden können:

Zur Kennzeichnung kann man z.B. das Gefäß mit der entsprechenden Mischung in ein Becherglas stellen und das Formular mit in das Becherglas hineinstellen:

Statt eines Rundkolbens könnte man so z.B. auch Reagenzgläser in das Becherglas geben. Das Becherglas muss so bemessen sein, dass eine ausreichende Standfestigkeit gegeben ist.
Wer dem Vorschlag folgen will, muss das Etikett selbst bevorraten, d.h. kopieren und passend zuschneiden.