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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen von rotem Phosphor

Gemäß der RiSU (III-2.6.1) soll roter Phosphor wie folgt abgefackelt werden:

Kleine Mengen roten Phosphor im Freien abbrennen, dabei Phosphor in Porzellanschale mit etwas Ethanol entzünden. Geräte, die mit roten Phosphor in Berührung gekommen sind, nach dem Experimentieren sorgfältig reinigen: Metallgeräte ausglühen, Papier verbrennen, Glasgeräte mit Kupfersulfat oder Kaliumpermanganat spülen.