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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen von Natrium und Lithium

Die beiden Metalle werden portionsweise in überschüssiges Ethanol (Brennspiritus) eingetragen. Beachten Sie, dass sich die Reaktionsmischung dabei erwärmt!

Überlegen Sie, ob sie die entstandene Alkoholatlösung nicht zur Neutralisation organischer Säuren nutzen wollen, anstatt diese, wie in der RiSU empfohlen, in den Ausguss zu entsorgen. Füllen Sie zu diesem Zweck in eine ausgediente Chemikalienflasche um. Vorschlag für eine Beschriftung: "In Ethanol aufgelöstes Natrium - zur Abfallneutralisation". Etikettieren Sie mit dem Flammenpiktogramm (GHS 02).

Bedenken Sie, dass organische Chemikalienabfälle häufig eher sauer als basisch sind und ein organischer Abfall, der basisch reagiert, zur Neutralisation also noch einen Wert hat.