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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen von Cyaniden

Feste Cyanide entsorgen Sie am besten als Einzelchemikalie.

Oxidation zu Cyanat

Gemäß der RiSU (III-2.6.1) sollen gelöste Cyanide zu Cyanaten oxidiert werden.

Lösung auf Cyanid-Gehalt unter 2 g/l verdünnen, pH = 11 einstellen, wenige Tropfen gesättigte Kupfersulfat-Lösung als Katalysator zugeben. Langsam das abgeschätzte Volumen Wasserstoffperoxid, w = 30 % (pro Gramm Kaliumcyanid ca. 2-5 cm³) zutropfen. Mindestens 2 Stunden reagieren lassen. Mit Cyanid-Teststäbchen prüfen. Dann in den Ausguss entsorgen.
 
Vorsicht: Aus evtl. noch vorhandenen Cyanid-Resten kann bei pH < 8 Cyanwasserstoff frei werden.

Fällung als 'Berliner Blau'

Nicht mit dem Segen der RiSU, aber trotzdem auch gangbar: Die Fällung mit Eisen(II)-sulfatlösung als Berliner Blau.

Im allgemeinen entstehen die zur Bildung des "Berliner Blau" notwendigen Eisen(III)-Ionen durch Luftoxidation selbständig, weshalb sich der ausfallende zunächst ziegelrote Niederschlag allmählich blau färbt. Will man diesen Vorgang beschleunigen, kann man dazu Luft durch die Reaktionsmischung leiten oder wenigstens gut durchrühren.