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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen von brandfördernden Substanzen

Nach dem Kategorisierungssystem der RiSU handelt es sich um die Abfallkategorie "B6".

Die RiSU nennt als Beispiele:

Da es sich dabei um sehr reaktive Stoffe handelt, ist es naheliegend, dass diese zur Entsorgung auf keinen Fall mit anderen Abfällen vermengt werden dürfen. Gemäß der RiSU soll am besten in den Originalbehältnissen als Einzelchemikalie entsorgt werden.

Handelt es sich um versuchsbezogene Reste, so können Sie überlegen, diese zu desaktivieren. Kaliumpermanganat lässt sich z.B. mit Wasserstoffperoxid reduzieren, wobei diese Reaktion unverdünnt aber so heftig ist, dass sie als Raketenantrieb taugt und Sie also eine entsprechende Expertise mitbringen müssen, um solche Desaktivierungen durchzuführen.