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Augenspüleinrichtung

Sie wollen die Augendusche niemals ernsthaft benutzen müssen!

Aber wenn Sie sie benutzen müssen, wird sie vielleicht Ihr Augenlicht erhalten oder wenigstens teilweise erhalten.

Was aber, wenn die Augendusche dann verrottet ist, weil alle - und Sie auch - jahrelang immer nur an ihr vorbeigeguckt haben?


Die Bedingungen, die eine Augenspühleinrichtung (vulgo: Augendusche) erfüllen muss, sind in Kap. I - 3.10 der RiSU benannt:

Die monatlich vorgeschriebene Funktionsprüfung dient nicht nur der Prüfung der Funktion, sondern auch dazu, das in der Zuleitung stehende Wasser herauszuspülen, welches nämlich sonst allmählich verkeimt.

Prüfen Sie darüber hinaus auch die äußerliche Beschaffenheit:

Es ist nicht notwendig, jeden Monat einen Komplettcheck zu machen. Aber spülen Sie jeden Monat ein Mal mit Wasser und lassen Sie es ruhig einen Moment lang laufen und kontrollieren Sie, ob die Höhe des Wasserstrahls so ungefähr stimmt. Diese Prüfung müssen Sie dokumentieren. Bei einer Betriebskontrolle wird gern nach solchen Formalien gefragt! Noch besser ist es, wenn Sie daüber hinaus die Augendusche ruhig mal für irgendetwas benutzen. Hilft ihr Wasserstrahl denn nicht z.B. bei der Füllung eines Wassereimers oder bei der Reinigung des Ausgussbeckens? Diese gelegentlichen Nutzungen beugen Fehlfunktionen vor!

In größeren Zeitabständen (z.B. jährlich) machen Sie dann mal einen Komplettcheck und messen z.B. den Wasserdurchsatz oder schauen sich intensiv den Schlauch an, ob er Schäden aufweist. Es ist wie bei einem Auto, wo es große und kleine Inspektionen gibt. Auch die "großen Inspektionen" werden natürlich dokumentiert.