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Erste Hilfe bei Verbrennungen oder Verbrühungen

Das Ablöschen brennender Personen ist bei den Bränden beschrieben.

Verbrennungen werden in verschiedene Grade eingeteilt.


 

Verbrennungen und Verbrühungen, bei denen kein Arzt hinzugezogen werden muss

Folgende Verbrennungen dürfen in Eigenregie behandelt werden:

  • Es gibt keine Brandblasen, sondern nur eine Hautrötung (Verbrennung 1. Grades).
  • Die betroffene Fläche beträgt maximal 1 % der Körperoberfläche. Das entspricht etwa der Fläche einer Hand.
  • Es ist nicht das Gesicht betroffen.

Die betroffene Stelle darf dann mit Wasser gekühlt werden.

  • "Kaltes Wasser marsch" ist falsch! Die richtige Temperatur ist schwach angewärmtes Wasser. Maßgebend ist, was das Unfallopfer als angenehm empfindet. Steht entsprechend temperiertes Wasser nicht zur Verfügung, kann man auch saubere (!) nasse Tücher oder Lappen auflegen.
  • Am Körperstamm wird niemals mit fließendem Wasser gekühlt.
  • Bedeckende Bekleidung wird vorher nicht entfernt und hinterher auch nur dann, wenn sie nicht auf der Brandwunde festklebt. Bekommt man bei Verbrühungen die Bekleidung vom Körper, bevor man den Wasserhahn erreicht, ist das vorzuziehen.
  • Waren brennende Chemikalien beteiligt, die jetzt auch auf der Haut sind, müssen diese abgespült werden. Da die Haut hier durch die Hitze geschädigt ist, muss das mit besonderer Vorsicht und Umsicht erfolgen.

Anschließend kann mit einem Verband abgedeckt werden. Der Verband wird in der Regel vom Unfallopfer als angenehm empfunden, weil die betroffene Haut sehr empfindlich ist und sogar auf Luftbewegungn mit Schmerzen reagiert.

Beachten Sie folgende Dinge:

  • Übertreiben Sie das Kühlen nicht! Notaufnahmen beklagen, dass Brandopfer mitunter mit schweren Unterkühlungen eingeliefert werden, weil die Ersthelfer es mit der Ersten Hilfe übertrieben haben.
  • Brandblasen können auch mit Verzögerung, z.B. nach 30 Minuten auftreten. Aus einer zunächst nicht behandlungspflichtigen Verbrennung kann so dann doch noch eine behandlungspflichtige Verbrennung 2. Grades werden.
  • Es kann sein, dass in Ihrer Einrichtung die Grenzen für den Bagatellfall noch enger gezogen werden. Halten Sie sich an die Gepflogenheiten an Ihrer Einrichtung. Auch dann, wenn Sie unsicher sind, ist die ärztliche Kontrolle die richtige Wahl.
  • Beobachten Sie das Unfallopfer: Der starke Schmerz kann Kreislaufprobleme verursachen. Reagieren Sie darauf wie bei einem Schock: Beruhigend reden, nicht allein lassen, hinlegen (Beine leicht erhöht, mit entlasteten Kniegelenken, also nicht nur die Hacken anheben, sondern auch im Kniebereich unterstützen.)

 

Behandlungspflichtige Verbrennungen und Verbrühungen

Alle anderen Verletzungen sind einem Arzt vorzustellen.

  • Es wird nicht gespült, sondern nur abgedeckt.
  • Sind Chemikalien auf der Haut, die dort nichts zu suchen haben, befinden Sie sich in einem Konflikt, weil dann eigentlich doch gespült werden muss. Beteiligte Chemikalien sind dem behandelnden Arzt mitzuteilen.
  • Denken Sie an die Schockprophylaxe! (s.o.)
  • Brandverletzungen höheren Grades können nässen. Der damit verbundene Flüssigkeitsverlust ist auszugleichen, indem man dem Brandopfer Wasser zu trinken gibt.
  • Sind mehr als 15 % der Haut verbrannt (z.B. beide Arme, ein Bein oder eine Rumpfseite), besteht Lebensgefahr.

Sie müssen also bei den behandlungspflichtigen Verletzungen nochmals unterscheiden:

  • Bei kleineren Verletzungen kann das Unfallopfer selbst zum Arzt gebracht werden.
  • Bei größeren Verletzungen ist die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Lernen

Wenn so etwas denn mal bei Ihnen vorgekommen ist: Interessieren Sie sich für die ärztlichen Maßnahmen. Wurde nur draufgeschaut oder ist da noch mehr passiert? Haben Sie als Ersthelfer*in richtig reagiert? Auskunft dazu hilft Ihnen, Folgefälle sicherer einschätzen zu können.